Leistungen und Tarife auf einen Blick

SpitexCare ist eine private Spitex-Organisation mit eigener ZSR-Nummer und von den Krankenversicherungen anerkannt. Wir unterscheiden zwischen Pflegeleistungen, die die Grundversicherung übernimmt, und Leistungen, die Sie selbst bezahlen.

Tarife Pflege

Kassenpflichtige Leistungen – Langzeitpflege gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV Art. 7, Abs. 2) · Tarife pro Stunde

Abklärung und Beratung

inkl. Ermittlung des Hilfe- und Pflegebedarfsgemäss ärztlichem Auftrag

76.90 CHF / Std.

Untersuchung und Behandlung

z.B. medizinische Massnahmen auf ärztliche Verordnung

63.00 CHF / Std.

Grundpflege

z.B. Unterstützung bei Körperpflege und Mobilität

52.60 CHF / Std.

  • Abrechnung im 5-Minuten-Takt
    Mindesteinsatzdauer 10 Minuten, danach wird auf 5 Minuten aufgerundet.

  • Patientenbeteiligung: CHF 7.65 bis 15.35 pro Tag
    Die genaue Höhe legt Ihr Wohnkanton bzw. Ihre Wohngemeinde fest.

Wer bezahlt was?

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So übernimmt die Grundversicherung die Kosten

  • Ärztlicher Spitex-Auftrag liegt vor
  • durch eine Spitex-Fachperson
  • Voraussichtlicher Pflegeaufwand wird ermittelt
Icon Person mit Schild

Ihr Anteil

  • Jahresfranchise gemäss Ihrem Versicherungsmodell
  • Selbstbehalt 10%
  • Patientenbeteiligung CHF 7.65–15.35 pro Tag, je nach Wohnort

Keine Patientenbeteiligung

  • für Personen unter 18 Jahren

  • wenn die Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung die Pflege
    übernimmt (es gelten deren Tarife)

Tarife Hauswirtschaft & Wunschleistungen

Nicht kassenpflichtige Leistungen – Diese Leistungen gehören nicht zur Grundversicherung. Wir stellen sie Ihnen direkt in Rechnung.

  • 60.00 CHF / Std.
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  • Zuschlag Wochenende, Nacht (22.00–07.00 Uhr) und Feiertag CHF 8.35 / Std.

  • Wegpauschale pro Einsatz CHF 15.00 (gilt nur für hauswirtschaftliche Leistungen und Wunschleistungen)

  • Fahrspesen bei Begleitung mit dem Auto CHF 0.85 / km

  • Stornierungsgebühr / Umtriebspauschale CHF 100.00 pauschal

Haben Sie eine Zusatzversicherung?

Zusatz- oder Unfallversicherungen übernehmen diese Kosten teilweise. Wir unterstützen Sie gerne bei der Abklärung. Massgebend sind Ihr Versicherungsvertrag und eine allfällige Kostengutsprache.

Pflegerin übernimmt Hauswirtschaft

Rechnungsstellung und allgemeine Bestimmungen

Rechnungsstellung:

Wie werden Pflegeleistungen abgerechnet?

Wir rechnen Pflegeleistungen in der Regel direkt mit Ihrer Krankenversicherung ab.

Einzelne Krankenversicherungen senden die Rechnung zuerst an Sie; die Rückerstattung erfolgt dann nach den Vorgaben Ihrer Versicherung. Leistungen zulasten anderer Kostenträger rechnen wir nach deren Tarifen und Bestimmungen ab.

Wie wird die Patientenbeteiligung abgerechnet?

Sie erhalten für die Patientenbeteiligung eine separate Rechnung.

Wie werden hauswirtschaftliche und Wunschleistungen abgerechnet?

Die Rechnung für Hauswirtschaft & Wunschleistungen geht direkt an Sie.

Allgemeine Bestimmungen:

Was passiert, wenn ich absagen oder stornieren muss?

Bitte sagen Sie Termine spätestens 48 Stunden im Voraus ab. Bei späteren Absagen verrechnen wir die eingeplante Einsatzzeit bzw. eine Pauschale von CHF 100.00.

Abgabe von Pflegematerial

Von uns abgegebenes Pflegematerial wird separat verrechnet. Ob es übernommen wird, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. den Bedingungen des Kostenträgers.

Wonach richten sich die erbrachten Leistungen?

  • Grundlage ist eine Bedarfsabklärung und je nach Leistung eine ärztliche Verordnung.

  • Hilfe und Pflege richten sich nach Ihrem individuellen Bedarf.

  • Wir erbringen und dokumentieren die Pflege gemäss gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben.

Welche Aufwände entstehen neben der eigentlichen Pflege?

Im Zusammenhang mit Hilfe und Pflege können zudem anfallen:

  • Hilfe- und Pflegedokumentation

  • Vorgängige Abklärungen, z. B. im Spital

  • Berichte an Versicherungen oder Institutionen

  • Gewünschte Kontrollanrufe

  • Absprachen mit Ärzt:innen oder Institutionen

  • Telefonische Beratung von Angehörigen und Bezugspersonen

  • Instruktion von pflegenden Angehörigen

Kassenpflichtig oder nicht kassenpflichtig?

Leistung Grundversicherung
Abklärung und Beratung gemäss KLV Kassenpflichtig
Untersuchung und Behandlung gemäss KLV Kassenpflichtig
Grundpflege gemäss KLV Kassenpflichtig
Hauswirtschaftliche Spitex-Leistungen Nicht kassenpflichtig
Wunschleistungen Nicht kassenpflichtig

 

Kurz erklärt: Pflegeleistungen gemäss Art. 7 KLV werden bei erfüllten Voraussetzungen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Hauswirtschaftliche Leistungen und Wunschleistungen gehören hingegen nicht zum Leistungskatalog der Grundversicherung.

Eine mögliche Kostenübernahme für nicht kassenpflichtige Leistungen durch eine Zusatzversicherung ist individuell abzuklären.

Stand: Januar 2026

Alle Preise in Schweizer Franken. Kassenpflichtige Pflegeleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit; bei nicht kassenpflichtigen Leistungen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer verrechnet, sofern anwendbar.

Kantonale und kommunale Bestimmungen, insbesondere zur Patientenbeteiligung und Restfinanzierung, bleiben vorbehalten. Tarif- und Preisanpassungen vorbehalten. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SpitexCare GmbH.