Kassenpflichtig
Pflegeleistungen
Abklärung und Beratung, Untersuchung und Behandlung sowieGrundpflege gemäss KLV Art. 7.
Die Grundversicherung bezahlt – abzüglich Franchise, Selbstbehalt und Patientenbeteiligung.
SpitexCare ist eine private Spitex-Organisation mit eigener ZSR-Nummer und von den Krankenversicherungen anerkannt. Wir unterscheiden zwischen Pflegeleistungen, die die Grundversicherung übernimmt, und Leistungen, die Sie selbst bezahlen.
Kassenpflichtig
Abklärung und Beratung, Untersuchung und Behandlung sowieGrundpflege gemäss KLV Art. 7.
Die Grundversicherung bezahlt – abzüglich Franchise, Selbstbehalt und Patientenbeteiligung.
Zu den Pflegetarifen
Nicht kassenpflichtig
Hauswirtschaftliche Spitex-Leistungen und individuelle Wunschleistungen.
Sie bezahlen selbst – eine Zusatzversicherung übernimmtdie Kosten teilweise.
Zu den Tarifen Hauswirtschaft
Kassenpflichtige Leistungen – Langzeitpflege gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV Art. 7, Abs. 2) · Tarife pro Stunde
inkl. Ermittlung des Hilfe- und Pflegebedarfsgemäss ärztlichem Auftrag
76.90 CHF / Std.
z.B. medizinische Massnahmen auf ärztliche Verordnung
63.00 CHF / Std.
z.B. Unterstützung bei Körperpflege und Mobilität
52.60 CHF / Std.
Abrechnung im 5-Minuten-Takt
Mindesteinsatzdauer 10 Minuten, danach wird auf 5 Minuten aufgerundet.
Patientenbeteiligung: CHF 7.65 bis 15.35 pro Tag
Die genaue Höhe legt Ihr Wohnkanton bzw. Ihre Wohngemeinde fest.
für Personen unter 18 Jahren
Nicht kassenpflichtige Leistungen – Diese Leistungen gehören nicht zur Grundversicherung. Wir stellen sie Ihnen direkt in Rechnung.
Zuschlag Wochenende, Nacht (22.00–07.00 Uhr) und Feiertag CHF 8.35 / Std.
Wegpauschale pro Einsatz CHF 15.00 (gilt nur für hauswirtschaftliche Leistungen und Wunschleistungen)
Fahrspesen bei Begleitung mit dem Auto CHF 0.85 / km
Stornierungsgebühr / Umtriebspauschale CHF 100.00 pauschal
Zusatz- oder Unfallversicherungen übernehmen diese Kosten teilweise. Wir unterstützen Sie gerne bei der Abklärung. Massgebend sind Ihr Versicherungsvertrag und eine allfällige Kostengutsprache.
Rechnungsstellung:
Wir rechnen Pflegeleistungen in der Regel direkt mit Ihrer Krankenversicherung ab.
Einzelne Krankenversicherungen senden die Rechnung zuerst an Sie; die Rückerstattung erfolgt dann nach den Vorgaben Ihrer Versicherung. Leistungen zulasten anderer Kostenträger rechnen wir nach deren Tarifen und Bestimmungen ab.
Allgemeine Bestimmungen:
Bitte sagen Sie Termine spätestens 48 Stunden im Voraus ab. Bei späteren Absagen verrechnen wir die eingeplante Einsatzzeit bzw. eine Pauschale von CHF 100.00.
Grundlage ist eine Bedarfsabklärung und je nach Leistung eine ärztliche Verordnung.
Hilfe und Pflege richten sich nach Ihrem individuellen Bedarf.
Wir erbringen und dokumentieren die Pflege gemäss gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben.
Im Zusammenhang mit Hilfe und Pflege können zudem anfallen:
Hilfe- und Pflegedokumentation
Vorgängige Abklärungen, z. B. im Spital
Berichte an Versicherungen oder Institutionen
Gewünschte Kontrollanrufe
Absprachen mit Ärzt:innen oder Institutionen
Telefonische Beratung von Angehörigen und Bezugspersonen
Instruktion von pflegenden Angehörigen
| Leistung | Grundversicherung |
| Abklärung und Beratung gemäss KLV | Kassenpflichtig |
| Untersuchung und Behandlung gemäss KLV | Kassenpflichtig |
| Grundpflege gemäss KLV | Kassenpflichtig |
| Hauswirtschaftliche Spitex-Leistungen | Nicht kassenpflichtig |
| Wunschleistungen | Nicht kassenpflichtig |
Kurz erklärt: Pflegeleistungen gemäss Art. 7 KLV werden bei erfüllten Voraussetzungen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Hauswirtschaftliche Leistungen und Wunschleistungen gehören hingegen nicht zum Leistungskatalog der Grundversicherung.
Eine mögliche Kostenübernahme für nicht kassenpflichtige Leistungen durch eine Zusatzversicherung ist individuell abzuklären.
Stand: Januar 2026
Alle Preise in Schweizer Franken. Kassenpflichtige Pflegeleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit; bei nicht kassenpflichtigen Leistungen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer verrechnet, sofern anwendbar.
Kantonale und kommunale Bestimmungen, insbesondere zur Patientenbeteiligung und Restfinanzierung, bleiben vorbehalten. Tarif- und Preisanpassungen vorbehalten. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SpitexCare GmbH.