Was sind A-, B- und C-Leistungen?

A-, B- und C-Leistungen kommen in der Spitex und in der ambulanten Pflege in der Schweiz zum Einsatz. Es handelt sich um gesetzlich anerkannte, auch kassenpflichtige Leistungen genannt, von denen die Krankenkasse einen grossen Teil der Kosten übernimmt. A-Leistungen stehen für Beratung und Abklärung, B-Leistungen für die medizinische Behandlungspflege und C-Leistungen für unterstützende Grundpflege im Alltag. Welche Leistungen in welcher Kategorie benötigt werden, wird durch die Bedarfsabklärung durch SpitexCare festgelegt. Dazu kommt eine Fachperson zu Ihnen nach Hause, klärt den Bedarf ab, hält die notwendigen Leistungen fest und meldet diese der Krankenkasse zur Bewilligung. Für jede der drei Kategorien gelten gesetzlich festgelegte Tarife, die SpitexCare direkt mit der Krankenkasse abrechnet. Geregelt sind diese Leistungen in derSchweizer Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV):

A-, B- und C-Leistungen im Detail

A-Leistungen

Abklärung, Beratung und Koordination

SpitexCare klärt den Pflegebedarf ab, erstellt die Pflegeplanung, berät Klientinnen, Klienten und Angehörige und koordiniert die Pflege mit Ärztinnen, Ärzten oder weiteren Fachstellen.

B-Leistungen

Untersuchung und Behandlung

B-Leistungen umfassen medizinisch-pflegerische Massnahmen von SpitexCare. Für Behandlungspflege ist in der Regel eine ärztliche Anordnung nötig, um die sich SpitexCare kümmert.

C-Leistungen

Grundpflege

C-Leistungen unterstützen Menschen bei alltäglichen körperbezogenen Tätigkeiten, wenn sie diese nicht mehr selbstständig ausführen können.

 Warum unterscheidet man A-, B- und C- Leistungen?

Die Einteilung in A-, B- und C-Leistungen zeigt der Krankenkasse genau, welche Pflegeleistung SpitexCare erbringt. Kann eine Leistung einer dieser Kategorien zugeordnet werden, übernimmt die Grundversicherung in der Regel den grössten Teil der Kosten.

Gleichzeitig entscheidet die Einstufung, wie hoch die Kosten sind:

  • Eine Abklärung,

  • eine medizinische Behandlung

  • und Unterstützung bei der Körperpflege sind unterschiedliche Leistungen.

Sie werden deshalb verschieden eingestuft und entsprechend unterschiedlich von der Krankenkasse vergütet.

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Welche Pflegeleistungen zählen nicht zu den A-, B- und C-Leistungen?

Nicht alles, was im Alltag entlastet, gilt im gesetzlichen Sinn als Pflegeleistung. Viele Unterstützungsangebote fallen in den Bereich Hauswirtschaft oder Wunschleistungen und gehören daher in der Regel nicht zu den kassenpflichtigen A-, B- oder C-Leistungen.

 

 

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Putzen und Aufräumen

  • Waschen und Bügeln der Wäsche

  • Einkaufen und andere Besorgungen

  • Kochen und Zubereiten von Mahlzeiten

  • Begleitung zu Terminen oder Spaziergängen

  • Sitzwache und Nachtwache

  • allgemeine Unterstützung und Entlastung im Alltag

Gerade diese Hilfe kann für betreute Personen und Angehörige sehr entlastend sein und den Alltag zu Hause deutlich erleichtern. Sie trägt dazu bei, länger selbstbestimmt im eigenen Zuhause leben zu können und Angehörige zu schonen.

Solche Leistungen werden von der Grundversicherung in der Regel nicht übernommen, sondern separat in Rechnung gestellt. Je nach Zusatzversicherung oder individueller Vereinbarung ist jedoch eine teilweise Kostenbeteiligung möglich. SpitexCare prüft gemeinsam mit Ihnen, welche Leistungen für Ihre Situation sinnvoll sind und welche Kosten von Ihrer Versicherung übernommen werden können.

Was sind kassenpflichtige Pflegeleistungen?

Kassenpflichtige Pflegeleistungen sind Leistungen, die von der Grundversicherung der Krankenkasse, vom Kanton / Gemeinde und dem Patienten finanziert werden. Sie werden in A-, B- und C-Leistungen unterteilt. Kundinnen und Kunden zahlen eine Patientenbeteiligung und 10 % Selbstbehalt. Einen Grossteil der Kosten trägt die Krankenkasse. Die Restfinanzierung übernimmt je nach Regelung Gemeinde oder Kanton. SpitexCare prüft notwendige Pflegeleistungen zu Beginn mit einer Bedarfsabklärung und koordiniert die Kostenübernahme mit Krankenkasse sowie Kanton und Gemeinde.

Was sind Nicht-kassenpflichtige Pflegeleistungen?

Nicht-kassenpflichtige Pflegeleistungen sind Betreuung und Hauswirtschaftliche Leistungen, wie Kochen, Putzen, Spazierengehen oder Begleitung bei Behördengängen. Diese Leistungen werden von der Grundversicherung in der Regel nicht übernommen und müssen grundsätzlich privat bezahlt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass eine abgeschlossene Zusatzversicherung der Krankenkasse Teile der Kosten übernimmt. Auch dies überprüft SpitexCare im Rahmen der Bedarfsabklärung.

Was sind anerkannte Pflegeleistungen?

Pflegerin hilft Mann mit Fiebermessen

Anerkannte Pflegeleistungen sind jene Leistungen, die in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) als A-, B- oder C-Leistungen definiert sind. Man spricht auch von kassenpflichtigen Pflegeleistungen.

Für betreute Personen können diese verschiedenen Begriffe verwirrend sein. Wichtig ist: Sie meinen im Grunde dasselbe. Es geht immer um Leistungen, die von der Grundversicherung mitfinanziert werden.

Diese Leistungen dürfen nur von zugelassenen Leistungserbringern ausgeführt werden. Nur dann können die Kosten anteilig über die Grundversicherung sowie durch Kanton bzw. Gemeinde übernommen werden.