Tarife
Die Leistungen, die wir für Sie erbringen, gehen über diejenigen der öffentlichen Spitex hinaus.
Wir offerieren Ihnen gerne einen Einsatz nach Ihren Wünschen.
SpitexCare ist eine private Spitex-Organisation mit eigener Konkordats-Nummer. Ärztlich verordnete Leistungen bezahlen die Krankenkassen (gemäss Kostengutsprache) und sind befreit von der Mehrwertsteuer. Gemäss Pflegefinanzierung leisten Klientinnen und Klienten zusätzlich zu Franchise und Selbstbehalt eine Patientenbeteiligung an kassenpflichtigen Pflegeleistungen. Die Höhe richtet sich nach den kantonalen Vorgaben und beträgt maximal CHF 15.35 pro Tag.
Kassenpflichtige Leistungen
(Gemäss aktueller Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV))
Kassenpflichtig sind gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) die ärztlich verordnete Pflege und die dafür nötige Bedarfsabklärung. Leistungen der Hauswirtschaft und Betreuung sind in der Regel nicht kassenpflichtig. Je nach Zusatzversicherung können jedoch Kostenanteile übernommen werden.
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CHF 76.90/h
Abklärung, Beratung, Koordination
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CHF 63.00/h
Untersuchung und Behandlung
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CHF 52.60/h
Grundpflege
Ihre Kosten
Die Patientenbeteiligung richtet sich nach den kantonalen Vorgaben und kann je nach Wohnkanton unterschiedlich ausfallen. Die maximale gesetzliche Patientenbeteiligung beträgt aktuell CHF 15.35 pro Tag. (unabhängig von der Einsatzdauer oder wie oft wir täglich bei Ihnen vorbeikommen). Ausgenommen von der Patientenbeteiligung sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, sowie Leistungen zu Lasten der IV, MV und UV.
Die SpitexCare ist von allen Krankenkassen anerkannt und bei uns erhalten allgemein, halbprivat und privat Krankenkassenversicherte die bestmögliche Behandlung. Wir klären Ihnen gerne ab, welche Leistungen durch die Krankenkassen übernommen werden und welche unsere Klienten selber tragen.
Nicht kassenpflichtige Leistungen
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung deckt keine hauswirtschaftlichen Leistungen und keine Pflegeleistungen, die nicht in der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV aufgelistet sind.
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CHF 60.00/h
Hauswirtschaftliche und Wunschleistung zuzüglich CHF 11.50 Wegpauschale
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Auf Anfrage
Pikett- / Notfallbereitschaft
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CHF 150.00/h
Notfalleinsatz
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Auf Anfrage
Nachtwache / Sitzwache / 24h-Betreuung
Nicht-kassenpflichtige Leistungen bezahlen die Klientinnen und Klienten grundsätzlich selber. Gewisse Bereiche können durch eine private Zusatzversicherung abgedeckt werden; wer keine Überraschungen erleben will, kontaktiert vorgängig seine Krankenversicherung.
Ungedeckte Spitex-Leistungen können unter Umständen über Ergänzungsleistungen zurückerstattet werden. Menschen im AHV-Alter haben zudem unter gewissen Bedingungen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung; Informationen sind bei den zuständigen AHV/IV-Stellen respektive der Sozialberatungen der Gemeinden erhältlich.
Wichtige Hinweise
Ergänzungsleistungen
Sie können Ergänzungsleistungen für Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause beantragen. Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. www.ahv-iv.ch
Stornierungsbedingungen
Wenn der vereinbarte Termin nicht eingehalten werden kann, sollte dieser mindestens 48 Stunden vorher abgemeldet werden. Kurzfristige Absagen sowie Absagen von Ersteinsätzen müssen verrechnet werden.
Haushalt
Hauswirtschaftliche Leistungen werden von den Krankenkassen, im Rahmen der Grundversicherung, nicht übernommen. Die Abklärung für hauswirtschaftliche Leistungen wird ebenfalls in Rechnung gestellt. Verfügen Sie über eine entsprechende Zusatzversicherung, übernimmt die Krankenkasse ggf. einen Anteil.
Rechnungen
Die Leistungen der SpitexCare werden den Klienten monatlich in Rechnung gestellt. Es gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen. Mahn- und Umtriebsspesen, die durch Zahlungsausstände entstehen, werden den Klientinnen und Klienten in Rechnung gestellt. Die Pflegeleistungen werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Bewahren Sie Ihre Abrechnung der Krankenkasse und die der SpitexCare für Ihre Steuererklärung auf. Sie können die Beträge geltend machen.
Rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie und sind von früh morgens bis spät abends – nach Absprache auch rund um die Uhr – erreichbar.
FAQ
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Was bezahlt die Krankenkasse?
Die Krankenkasse übernimmt ärztlich verordnete und kassenpflichtige Pflegeleistungen gemäss KVG. Dazu gehören Leistungen der Abklärung, Beratung und Koordination, der Untersuchung und Behandlung sowie der Grundpflege. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse.
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Welche Leistungen sind kassenpflichtig?
Kassenpflichtig sind ärztlich verordnete Pflegeleistungen gemäss KVG/KLV. Dazu zählen die Bedarfsabklärung, Beratung und Koordination, Untersuchung und Behandlung sowie die Grundpflege. Nicht kassenpflichtig sind in der Regel hauswirtschaftliche Leistungen, Wunschleistungen sowie Leistungen, die nicht in der Krankenpflege-Leistungsverordnung aufgeführt sind.
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Wie hoch ist die Patientenbeteiligung?
Die Patientenbeteiligung richtet sich nach den kantonalen Vorgaben und kann je nach Wohnkanton unterschiedlich ausfallen. Die maximale gesetzliche Patientenbeteiligung beträgt aktuell CHF 15.35 pro Tag. Sie fällt unabhängig von der Dauer oder Anzahl der Einsätze pro Tag an und wird zusätzlich zu Franchise und Selbstbehalt verrechnet. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Leistungen zulasten von IV, MV oder UV sind von der Patientenbeteiligung ausgenommen.
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Wird Angehörigenpflege übernommen?
Angehörigenpflege kann übernommen werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Pflege ärztlich verordnet, als kassenpflichtige Pflegeleistung ausgewiesen und über eine anerkannte Spitex-Organisation organisiert und abgerechnet wird. Die konkrete Kostenübernahme hängt von der individuellen Situation und den geltenden kantonalen Vorgaben ab.
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Was bezahlt die Gemeinde?
Bei kassenpflichtigen Pflegeleistungen übernimmt die Gemeinde die sogenannte Restfinanzierung. Das bedeutet: Nach Abzug des Beitrags der Krankenkasse und der Patientenbeteiligung finanziert die Gemeinde den verbleibenden Anteil der Pflegekosten gemäss den kantonalen Vorgaben.