Hauswirtschaft
Hauswirtschaftliche Leistungen werden von der Grundversicherung in der Regel nicht übernommen. Eine Zusatzversicherung kann folgende Leistungen abdecken: Reinigung, Waschen, Einkaufen oder Kochen.
Welche Leistungen Ihre Zusatzversicherung übernimmt, ist je nach Krankenkasse und Police unterschiedlich geregelt. Deshalb prüft SpitexCare im Rahmen der Bedarfsabklärung gemeinsam mit Ihnen, welche Leistungen in Ihrem persönlichen Fall von der Zusatzversicherung mitfinanziert werden können.
Eine Zusatzversicherung kann wichtig sein, wenn Sie Spitex-Leistungen benötigen, deren Kosten nicht von der Grundversicherung oder der öffentlichen Hand übernommen werden. Solche Angebote werden Nicht-kassenpflichtige Leistungen genannt.
SpitexCare hat für Sie eine übersichtliche Liste aller Nicht-kassenpflichtigen Leistungen zusammengestellt, die wir anbieten. Wenn Sie keine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, tragen Sie die Kosten dieser Leistungen vollständig selbst. Die aktuellen Stundensätze finden Sie unter «Tarife».
Hauswirtschaftliche Leistungen werden von der Grundversicherung in der Regel nicht übernommen. Eine Zusatzversicherung kann folgende Leistungen abdecken: Reinigung, Waschen, Einkaufen oder Kochen.
Reine Betreuung ist auch keine kassenpflichtige Pflegeleistung. Bei Zusatzversicherungen können Beiträge an Betreuungsleistungen wie Gesellschaft leisten, Begleitung im Alltag oder Entlastung von Angehörigen möglich sein.
Manche Zusatzversicherungen beteiligen sich an Begleitdiensten, wie beispielsweise für Arzttermine, Einkäufe oder andere Termine ausser Haus.
Nach einem Spitalaufenthalt kann es sein, dass mehr Unterstützung vorübergehend nötig ist. Einige Zusatzversicherungen übernehmen in solchen Fällen diverse Beiträge.
Wenn Leistungen über die Einsätze der Grundversicherung hinausgehen, können sie privat verrechnet werden. Je nach Zusatzversicherung kann ein Teil der Kostenübernahme möglich sein.
Einige Zusatzversicherungen übernehmen Haushaltshilfen. Häufig gelten dafür bestimmte Voraussetzungen, zum Beispiel eine ärztliche Bestätigung, eine zeitliche Begrenzung oder eine maximale Vergütung pro Jahr.
Private Pflegeleistungen entstehen, wenn individuelle Leistung gewünscht werden und diese nicht über die Grundversicherung abgerechnet werden können. Je nach Police kann die Zusatzversicherung einen Beitrag leisten.
Nur weil man eine Zusatzversicherung hat, heisst es nicht, dass alle Kosten automatisch übernommen werden. Entscheidend ist immer, was in der persönlichen Police geregelt ist.
Eine Leistung kann in der Regel nicht doppelt vergütet werden. Wenn die Grundversicherung oder die öffentliche Hand diese bezahlt, kann die Zusatzversicherung die Kosten möglicherweise nicht nochmals übernehmen.
Es gibt diverse Punkte, auf die man beim Abschluss einer Zusatzversicherung achten sollte:
Welche Leistungen sind eingeschlossen?
Braucht es eine ärztliche Verordnung?
Gibt es Tages- oder Jahreslimiten?
Muss der Leistungserbringer anerkannt sein?
Gibt es Wartefristen?
Gibt es Ausschlüsse?
Wurde die Leistung bereits durch eine andere Stelle bezahlt?
Bevor sie die Kosten prüfen oder sie zurückerstatten, verlangen die Versicherungen Unterlagen. Häufig benötigt werden:
Leistungsnachweis
Rechnung der Leistung
Angaben zur erbrachten Leistung
Ärztliche Verordnung oder Bestätigung
Versicherungsnummer / Angaben zur Police
Klären Sie am besten vor Beginn der Leistung direkt mit der Zusatzversicherung, welche Unterlagen benötigt werden.
Falls nach einem Unfall Unterstützung nötig wird, kann die Unfallversicherung zuständig sein. Bei angestellten Personen läuft dies in der Regel über den Arbeitgeber.
In diesem Fall sollte zuerst beim Arbeitgeber abgeklärt werden, welche Unfallversicherung zuständig ist. Zudem ist abzuklären, welche Leistungen gedeckt sind und wie die Kostenübernahme angemeldet werden muss.
Je nach Situation kann die Regelung unterschiedlich sein, zum Beispiel bei Selbstständigen, Rentnerinnen und Rentnern oder Personen ohne Unfallversicherung über den Arbeitgeber.