Welche Spitex-Kosten übernimmt meine Zusatzversicherung?

Welche Leistungen Ihre Zusatzversicherung übernimmt, ist je nach Krankenkasse und Police unterschiedlich geregelt. Deshalb prüft SpitexCare im Rahmen der Bedarfsabklärung gemeinsam mit Ihnen, welche Leistungen in Ihrem persönlichen Fall von der Zusatzversicherung mitfinanziert werden können.

Eine Zusatzversicherung kann wichtig sein, wenn Sie Spitex-Leistungen benötigen, deren Kosten nicht von der Grundversicherung oder der öffentlichen Hand übernommen werden. Solche Angebote werden Nicht-kassenpflichtige Leistungen genannt.

SpitexCare hat für Sie eine übersichtliche Liste aller Nicht-kassenpflichtigen Leistungen zusammengestellt, die wir anbieten. Wenn Sie keine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, tragen Sie die Kosten dieser Leistungen vollständig selbst. Die aktuellen Stundensätze finden Sie unter «Tarife».

Hauswirtschaft

Hauswirtschaftliche Leistungen werden von der Grundversicherung nicht übernommen. Je nach Zusatzversicherung können Beiträge an Leistungen wie Reinigung, Waschen, Einkaufen oder Kochen möglich sein.

Betreuung

Betreuungsleistungen sind keine kassenpflichtigen Pflegeleistungen. Je nach Zusatzversicherung können Beiträge an Betreuung, Gesellschaft, Unterstützung im Alltag oder die Entlastung von Angehörigen möglich sein.

Begleitung

Je nach Zusatzversicherung können Beiträge an Begleitdienste möglich sein, beispielsweise für Arzttermine, Einkäufe oder andere Termine ausser Haus.

Entlastung nach Spitalaufenthalt

Nach einem Spitalaufenthalt kann vorübergehend zusätzliche Unterstützung zu Hause notwendig sein. Je nach Zusatzversicherung können Beiträge an bestimmte Unterstützungsleistungen möglich sein.

Zusätzliche Spitex-Einsätze

Hier würde ich den Titel leicht ändern, weil „zusätzliche Spitex-Einsätze“ etwas unklar ist.

Haushaltshilfe bei Krankheit oder Unfall

Einige Zusatz- oder Unfallversicherungen beteiligen sich unter bestimmten Voraussetzungen an Haushaltshilfe bei Krankheit oder Unfall. Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, hängt von der jeweiligen Versicherung ab.

Wunschleistungen

Wunschleistungen sind zusätzliche Leistungen, die nicht von der Grundversicherung übernommen werden. Je nach Zusatzversicherung kann eine Beteiligung an den Kosten möglich sein.

Die Police ist entscheidend

Nur weil man eine Zusatzversicherung hat, heisst es nicht, dass alle Kosten automatisch übernommen werden. Entscheidend ist immer, was in der persönlichen Police geregelt ist.

Eine Leistung kann in der Regel nicht doppelt vergütet werden. Wenn die Grundversicherung oder die öffentliche Hand diese bezahlt, kann die Zusatzversicherung die Kosten möglicherweise nicht nochmals übernehmen.

Es gibt diverse Punkte, auf die man beim Abschluss einer Zusatzversicherung achten sollte:

  • Welche Leistungen sind eingeschlossen?

  • Braucht es eine ärztliche Verordnung?

  • Gibt es Tages- oder Jahreslimiten?

  • Muss der Leistungserbringer anerkannt sein?

  • Gibt es Wartefristen?

  • Gibt es Ausschlüsse?

  • Wurde die Leistung bereits durch eine andere Stelle bezahlt?

Unterlagen für Zusatzversicherung

Eine junge Frau sitzt mit einem älteren Mann vor dem PC und beide lächeln

Bevor sie die Kosten prüfen oder sie zurückerstatten, verlangen die Versicherungen Unterlagen. Häufig benötigt werden:

  • Leistungsnachweis

  • Rechnung der Leistung

  • Angaben zur erbrachten Leistung

  • Ärztliche Verordnung oder Bestätigung

  • Versicherungsnummer / Angaben zur Police

Klären Sie am besten vor Beginn der Leistung direkt mit der Zusatzversicherung, welche Unterlagen benötigt werden.

Kostenübernahme bei Unfall

Falls nach einem Unfall Unterstützung nötig wird, kann die Unfallversicherung zuständig sein. Bei angestellten Personen läuft dies in der Regel über den Arbeitgeber.

In diesem Fall sollte zuerst beim Arbeitgeber abgeklärt werden, welche Unfallversicherung zuständig ist. Zudem ist abzuklären, welche Leistungen gedeckt sind und wie die Kostenübernahme angemeldet werden muss.

Je nach Situation kann die Regelung unterschiedlich sein, zum Beispiel bei Selbstständigen, Rentnerinnen und Rentnern oder Personen ohne Unfallversicherung über den Arbeitgeber.

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