Abklärung, Beratung und Koordination
Dazu gehören die fachliche Einschätzung des Pflegebedarfs, die Planung der Einsätze sowie die Beratung und Koordination mit Klienten, Angehörigen, Ärzten und weiteren beteiligten Stellen.
Bevor geklärt werden kann, welche Leistungen benötigt werden und welche Kosten übernommen werden, muss zuerst der individuelle Unterstützungsbedarf ermittelt werden. Genau dafür ist die Bedarfsabklärung durch SpitexCare da.
Dabei klären wir gemeinsam, welche Pflege-, Betreuungs- oder Unterstützungsleistungen im Alltag notwendig sind. Die Bedarfsabklärung findet beim Klienten zu Hause statt und bildet die Grundlage für die weiteren Schritte mit Hausarzt und Krankenkasse.
Die Bedarfsabklärung findet beim Klienten zu Hause statt. Eine Fachperson von SpitexCare macht sich vor Ort ein umfassendes Bild der persönlichen Situation und klärt, welche Unterstützung im Alltag benötigt wird.
Geprüft werden zum Beispiel:
gesundheitliche Situation
Einschränkungen im Alltag
Pflegebedarf
psychosoziale Belastung
Mobilität und Sturzrisiken
Medikamentensituation
Angehörigensituation
benötigte und gewünschte Unterstützung
Häufigkeit und Dauer der Einsätze
Dazu gehören die fachliche Einschätzung des Pflegebedarfs, die Planung der Einsätze sowie die Beratung und Koordination mit Klienten, Angehörigen, Ärzten und weiteren beteiligten Stellen.
Behandlungspflege umfasst medizinisch-pflegerische Leistungen. Dazu gehören zum Beispiel Medikamente richten und verabreichen, Wundpflege, Injektionen oder weitere ärztlich angeordnete Massnahmen.
Grundpflege unterstützt direkt bei persönlichen Verrichtungen im Alltag, zum Beispiel beim Waschen, Duschen, An- und Ausziehen, bei der Mobilisation, beim Essen und Trinken oder beim Toilettengang.
Psychosoziale Pflege unterstützt Menschen mit psychischen Erkrankungen oder psychosozialen Belastungen. Ziel ist es, Stabilität, Selbstständigkeit und Sicherheit im Alltag zu fördern.
Betreuung unterstützt im Alltag, schafft Sicherheit und fördert die soziale Teilhabe. Dazu gehören zum Beispiel Begleitung, Gespräche, gemeinsame Aktivitäten oder Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben.
Hauswirtschaft umfasst Unterstützung im Haushalt, zum Beispiel beim Reinigen der Wohnung, Waschen, Einkaufen oder bei weiteren alltäglichen Arbeiten.
Wenn Angehörige stark in die Betreuung eingebunden sind, können gezielte Entlastungseinsätze Freiräume schaffen und dazu beitragen, die Betreuungssituation langfristig zu stabilisieren.
Nicht jede Unterstützung zu Hause wird gleich finanziert. Pflegeleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Grundversicherung mitfinanziert werden. Betreuung, Hauswirtschaft oder weitere Unterstützungsleistungen werden dagegen anders abgerechnet und müssen je nach Situation privat oder über eine Zusatzversicherung finanziert werden.
Deshalb wird bei der Bedarfsabklärung genau festgehalten, welche Unterstützung benötigt wird und welcher Leistungsart sie zugeordnet wird. Für die entsprechenden Pflegeleistungen werden anschliessend die notwendigen Unterlagen für den Hausarzt und die Krankenkasse vorbereitet.
Sie nehmen Kontakt mit SpitexCare auf und schildern kurz, welche Unterstützung zu Hause benötigt wird.
SpitexCare nimmt telefonisch Kontakt mit Ihnen auf. Dabei besprechen wir kurz die aktuelle Situation, beantworten erste Fragen und vereinbaren einen Termin beim Klienten zu Hause.
Eine Fachperson von SpitexCare besucht den Klienten zu Hause und klärt den individuellen Pflege-, Betreuungs- und Unterstützungsbedarf. Dabei wird auch festgelegt, welche Leistungen benötigt werden und wie häufig die Einsätze erfolgen sollen.
Nach dem Termin erstellt SpitexCare die notwendigen Unterlagen und sendet das entsprechende Formular zur Prüfung an den Hausarzt.
Der Hausarzt prüft die Unterlagen und bestätigt die benötigten Pflegeleistungen.
Anschliessend werden die Unterlagen bei der Krankenkasse eingereicht. Die Pflegeleistungen werden zunächst für drei Monate bewilligt.
Nach der Bewilligung starten die vereinbarten Pflege- und Betreuungsleistungen durch SpitexCare.
Nach drei Monaten wird der Bedarf erneut abgeklärt. Auf dieser Grundlage werden die benötigten Leistungen für die nächsten sechs Monate festgelegt.