Kostenübernahme prüfen:
Wer bezahlt Spitex-Pflegeleistungen?

Wer zu Hause Pflege benötigt, fragt sich oft, wer die Kosten übernimmt. Die Antwort hängt davon ab, welche Leistungen benötigt werden und ob sie als anerkannte Pflegeleistungen gelten. Hier zeigen wir Schritt für Schritt, welchen Anteil die betreute Person, die Krankenkasse sowie Gemeinde oder Kanton übernehmen. 

Wer beteiligt sich an den Pflegekosten?

Betreute Person

Die betreute Person übernimmt Franchise und Selbstbehalt sowie – je nach kantonaler Regelung – eine Patientenbeteiligung.

Krankenkasse

Die Grundversicherung bezahlt gesetzlich festgelegte Beiträge an anerkannte Spitex-Pflegeleistungen.

Gemeinde / Kanton

Gemeinde oder Kanton übernehmen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Restfinanzierung der anerkannten Pflegekosten.

Welchen Betrag bezahlt die Grundversicherung?

Krebspatientin und pflegende Tochter umarmen sich

Die Grundversicherung beteiligt sich an gesetzlich definierten KVG-Pflegeleistungen, sofern der Pflegebedarf fachgerecht ermittelt wurde.

Dazu gehören:

  • Abklärung, Beratung und Koordination

  • Untersuchung und Behandlung

  • Grundpflege

Für Leistungen der Behandlungspflege ist eine ärztliche Anordnung erforderlich. Dazu gehören beispielsweise Wundpflege, Injektionen, das Richten von Medikamenten oder das Messen des Blutzuckers.

Beiträge der Grundversicherung pro Pflegestunde

  • CHF 76.90/h

    Abklärung, Beratung und Koordination mittels Pflegefachperson

  • CHF 63.00/h

    Untersuchung und Behandlung, welche ärztlich angeordnet wurden

  • CHF 52.60/h

    Unterstützung bei grundlegenden Pflegehandlungen im Alltag

Welche Kosten übernehmen Gemeinde oder Kanton?

Nach dem Beitrag der Grundversicherung bleiben bei anerkannten Pflegeleistungen weitere Pflegekosten offen. Diese werden über die sogenannte Restfinanzierung gedeckt.

Welche Kosten dafür anerkannt werden und wie hoch der Beitrag von Gemeinde oder Kanton ausfällt, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Kantons.

Wie wird die Restfinanzierung berechnet?

SpitexCare weist die tatsächlich erbrachten Pflegeleistungen in einer Kostenrechnung aus. Welche Kosten davon für die Restfinanzierung anerkannt werden, bestimmt der jeweilige Kanton.

Von den anerkannten Pflegekosten werden die gesetzlich vorgesehenen Beiträge und Beteiligungen abgezogen. Den verbleibenden anerkannten Betrag übernimmt Gemeinde oder Kanton im Rahmen der Restfinanzierung.

SpitexCare kann die Höhe der Restfinanzierung nicht selbst festlegen.

Welche Leistungen bezahlen Patientinnen und Patienten selbst?

Nicht alle Leistungen der Spitex gelten als KVG-Pflegeleistungen. Leistungen wie Haushalthilfe, Einkaufen, Begleitung oder allgemeine Betreuung werden grundsätzlich nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen und separat verrechnet.

 Dazu können beispielsweise gehören: 

  • Haushaltshilfe und Reinigungsarbeiten

  • Einkaufen und Zubereiten von Mahlzeiten

  • Begleitung zu Terminen

  • Gesellschaft und allgemeine Betreuung

  • weitere nicht kassenpflichtige Dienstleistungen

Je nach Versicherung und persönlicher Situation kann es sich lohnen, zu prüfen, ob eine Zusatzversicherung einen Teil dieser Kosten übernimmt.