Körperpflege:
Dazu gehört das Waschen, Baden, Duschen, Zähneputzen, Rasieren, Haare waschen und stylen, Nagelpflege und andere Aspekte der persönlichen Hygiene.
Erhalten Sie Lohn und Anerkennung für Ihre wertvolle Arbeit.
Wir bei SpitexCare wissen, wie wichtig die Arbeit pflegender Angehöriger ist, und wir sind hier, um sicherzustellen, dass diese Arbeit anerkannt und fair entlohnt wird.
Sie sind für Ihre Liebsten da – und wir sind für Sie da.
Viele Angehörige wissen noch nicht, dass sie Unterstützung erhalten können. Sie leisten oft harte Arbeit im Stillen, während sie ihre Liebsten pflegen. Dank der neuen gesetzlichen Regelungen in der Schweiz ist es nun möglich, als pflegender Angehöriger angestellt und entlohnt zu werden.
Wir bieten einen Stundenlohn für die Leistungen der Grundpflege, inklusive privater Sozialversicherungsbeiträge (z.B. AHV, ALV, KTG, UVG, BVG).
Zudem übernehmen wir die Abrechnung mit der zuständigen Krankenversicherung. Die Anstellung ist auch ohne Pflegehelfer-Diplom möglich.
Bevor Sie als pflegender Angehöriger angestellt werden, führen wir eine gründliche Bedarfsabklärung durch. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten und dass wir Ihren und der zu pflegenden Person spezifischen Bedürfnissen gerecht werden. Diese Beratung ist kostenlos.
Die Anstellung als pflegender Angehöriger umfasst nur Leistungen der Grundpflege. Grundpflege umfasst die grundlegenden Tätigkeiten zur Unterstützung und Aufrechterhaltung der persönlichen Hygiene und körperlichen Wohlbefindens einer Person, die sich aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter nicht selbst darum kümmern kann.
Dazu gehört das Waschen, Baden, Duschen, Zähneputzen, Rasieren, Haare waschen und stylen, Nagelpflege und andere Aspekte der persönlichen Hygiene.
Hilfe beim Essen und Trinken kann dazu gehören, vor allem wenn die Person Schwierigkeiten hat, selbstständig zu essen oder zu trinken.
Unterstützung bei der Bewegung, einschliesslich Hilfe beim Aufstehen, Hinlegen, An- und Auskleiden, und bei Bedarf Unterstützung beim Gehen.
Unterstützung beim Toilettengang, einschliesslich Hilfe bei der Inkontinenzpflege.
Grundpflege kann auch die regelmässige Hautpflege beinhalten, um Hautprobleme wie Druckstellen, Rötungen oder Austrocknung zu vermeiden.
Mit der Anstellung bei SpitexCare erhalten Sie einen Arbeitsvertrag mit klar definierten Rechten und Pflichten. Sie bekommen ein Arbeitszeugnis und wir, als Pflegebetrieb, übernehmen die Verantwortung für die Pflegearbeit und kümmern uns um unsere Angestellten.
Wir bieten Aus- und Weiterbildungen an, um sicherzustellen, dass Sie die Fähigkeiten und das Wissen haben, die Sie benötigen, um Ihre Liebsten optimal zu pflegen.
Direkte Verwandte, nahestehende Personen wie Lebenspartner oder gute Bekannte, die Grundpflegeleistungen erbringen, können sich anstellen lassen. Das Mindestalter für die Anstellung ist 18 Jahre und die Person sollte noch nicht das Rentenalter erreicht haben.
Angesichts der alternden Bevölkerung und des Mangels an Pflegefachkräften hat die Unterstützung pflegender Angehöriger nicht nur eine persönliche, sondern auch eine volkswirtschaftliche Bedeutung. Durch die Anerkennung und faire Entlohnung pflegender Angehöriger können wir dazu beitragen, diese Herausforderungen zu bewältigen. Wir bei SpitexCare sind stolz darauf, Teil dieser Lösung zu sein.
Beratung und Begleitung durch unser Fachpersonal
Erholungsmöglichkeiten z.B. durch Urlaubsvertretung von unserem Fachpersonal
Zugang zu Fachliteratur und internen Fortbildungen und wir übernehmen 50% der Kosten des Lehrgangs
Sozialversicherungs- und Pensionskassenbeiträge, Versicherung
Austausch mit anderen Betroffenen, Tipps und Wissen aus dem Team
Anrechnung für den Bildungsweg, Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt
Damit Sie sich Ihrer Sache sicher sind, empfehlen wir Ihnen ein Zertifikat Pflegehilfe für C-Leistungen «Grundpflege», z.B. den Lehrgang Pflegehelfende SRK zu absolvieren. Wir übernehmen 50% der Kosten des Lehrgangs. Er bereitet Familienmitglieder auf die Pflege von Angehörigen vor und besteht aus einem Lehrgangsteil sowie einem Praxiseinsatz.
Je nach Kanton ist der Besuch einer Informationsveranstaltung obligatorisch. Infos und Termine finden Sie hier:
Wenn Sie sich für eine Anstellung bei uns entscheiden, bedeutet dies, dass Sie nun sowohl pflegende Angehörige als auch Leistungserbringende für die Spitex sind. Sie arbeiten in einer Doppelfunktion. Wir helfen Ihnen dabei, diese neue Rolle zu meistern und achten darauf, dass Sie sich nicht übernehmen. Unsere fallführende Pflegefachperson begleitet Sie auf Wunsch verantwortungsvoll und bietet Ihnen die Chance, Ihre häusliche Pflegesituation professionell begleiten zu lassen. So kann man Krisensituationen entgegenwirken. Bei uns haben Sie selbstverständlich auch das Recht auf Ferien und Ruhetage.
Suzana Subotic
Wenn Sie ein Familienmitglied zu Hause pflegen, d.h.: Eltern, Partner, Kinder, Geschwister oder Grosseltern. Typische Krankheitsbilder sind z.B.: Krebs, Demenz, Multiple Sklerose, altersbedingte Beeinträchtigungen, unterschiedliche Behinderungen.
Ja, eine Pflegeausbildung ist obligatorisch. Wir begleiten und unterstützen Sie dabei, das Zertifikat als Pflegehelfer/in zu erlangen.
Tätigkeiten der Grundpflege:
Essen und Trinken (Mahlzeiten eingeben)
An- und Auskleiden (z.B. Kompressionsstrümpfe anlegen)
Körperpflege und Hygiene
Mobilisation und Lagerung
Betreuerische Tätigkeiten wie z.B. jemandem Gesellschaft leisten oder Spazierengehen fallen nicht darunter.
SpitexCare stellt Sie an. Ihr Lohn hängt von Ihrer Erfahrung, Ihrer Ausbildung und Ihren Dienstjahren ab. Er unterscheidet sich zudem von Kanton zu Kanton. Den genauen Betrag erfahren Sie im Rahmen unseres ersten Gespräches.
Sie haben Anspruch auf Urlaub, wie in Ihrem Vertrag vereinbart. In der Zeit Ihrer Abwesenheit kümmern wir uns um Ihre erkrankten Angehörigen.
Sie werden für die Leistungen, die Sie sowieso schon erbringen, bezahlt.
Sie sind Teil eines Teams und können sich dort Rat holen.
Sie haben Anspruch auf Fortbildung.
Sie bleiben auf dem Arbeitsmarkt.
Sie erhalten bessere Sozialleistungen im Rentenalter.