Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV
Ergänzungsleistungen können helfen, wenn die anerkannten Ausgaben höher sind als die anrechenbaren Einnahmen. Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause zurückerstattet werden, sofern diese nicht bereits durch eine Versicherung gedeckt sind. Die genauen Bestimmungen unterscheiden sich je nach Kanton.