Wenn Pflege finanziell zur Belastung wird: Welche Unterstützung gibt es?

Pflege und Betreuung zu Hause sollen nicht daran scheitern, dass die Kosten unübersichtlich oder finanziell belastend werden. Wenn Einkommen, Vermögen oder Rente nicht ausreichen, kann man verschiedene Unterstützungsleistungen prüfen.

Ob und welche Hilfe möglich ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wichtig ist deswegen, frühzeitig abzuklären, welche Leistungen übernommen werden und wo weitere Unterstützung möglich ist.

Welche Unterstützung kann geprüft werden?

Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV

Ergänzungsleistungen können helfen, wenn die anerkannten Ausgaben höher sind als die anrechenbaren Einnahmen. Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause zurückerstattet werden, sofern diese nicht bereits durch eine Versicherung gedeckt sind. Die genauen Bestimmungen unterscheiden sich je nach Kanton.

Hilflosenentschädigung

Eine Hilflosenentschädigung kann relevant sein, wenn eine Person dauerhaft auf Hilfe bei alltäglichen Lebensverrichtungen angewiesen ist, beispielsweise beim Anziehen, Aufstehen, Essen oder bei der Körperpflege. Sie wird als monatliche Leistung ausgerichtet und ist unabhängig von Einkommen und Vermögen.

IV-Assistenzbeitrag

Der Assistenzbeitrag der IV kann für Personen relevant sein, die eine Hilflosenentschädigung der IV beziehen, zu Hause leben und regelmässig Unterstützung benötigen. Er soll dabei helfen, notwendige Hilfe selbst zu organisieren und möglichst selbstbestimmt zu Hause zu leben.

Gemeinde, Sozialdienst oder Beratungsstellen

Wenn Pflegekosten nicht tragbar sind, können auch Gemeinde, Sozialdienst oder spezialisierte Beratungsstellen wichtige Anlaufstellen sein. Sie können helfen zu klären, welche Unterstützungsmöglichkeiten bestehen, welche Unterlagen benötigt werden und wo ein Antrag gestellt werden kann.

Ansprüche müssen individuell geklärt werden

Eine Junge Frau sitzt einer Therapeutin gegenüber

Ob Ergänzungsleistungen, eine Hilflosenentschädigung, ein Assistenzbeitrag oder andere Unterstützungsmöglichkeiten infrage kommen, hängt von der jeweiligen Leistung und der persönlichen Situation ab.

Die Voraussetzungen unterscheiden sich: Bei Ergänzungsleistungen spielen unter anderem Einkommen, Vermögen und anerkannte Ausgaben eine Rolle. Bei der Hilflosenentschädigung ist dagegen der Grad der Hilflosigkeit entscheidend und nicht die finanzielle Situation. Auch eine Zusatzversicherung kann je nach Police einen Teil der nicht kassenpflichtigen Leistungen übernehmen. 

Deshalb sollte individuell geprüft werden, welche Unterstützungsmöglichkeiten bestehen. 

 

Was kann SpitexCare beitragen?

Mitarbeiterin von SpitexCare bei der Bedarfsabklärung mit einer Klientin

SpitexCare kann keine staatlichen Leistungen zusichern. Wir helfen Ihnen aber dabei, kassenpflichtige und nicht kassenpflichtige Leistungen zu unterscheiden und die Kosten unserer Leistungen transparent einzuordnen.

Zudem stellen wir Ihnen die notwendigen Unterlagen zu den erbrachten Spitex-Leistungen zur Verfügung, wenn diese für Versicherungen oder andere Stellen benötigt werden. 

Sind Sie unsicher, welche Kosten auf Sie zukommen?

In der Bedarfsabklärung prüfen wir gemeinsam, welche Unterstützung nötig ist und welche Leistungen kassenpflichtig sein können. So erhalten Sie mehr Klarheit über die Leistungen, mögliche Kosten und weiter Schritte.

Häufige Fragen zur finanziellen Unterstützung bei Pflegekosten

Was kann ich tun, wenn ich mir die Spitex-Kosten nicht leisten kann?

Wenn Ihre Rente oder Ihr Einkommen nicht ausreicht, um die Pflege zu Hause zu bezahlen, können verschiedene finanzielle Unterstützungen infrage kommen. Dazu gehören Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV und die Hilflosenentschädigung. Auch Ihre Gemeinde oder ein Sozialdienst kann Ihnen helfen, mögliche Ansprüche zu klären.

Übernehmen Ergänzungsleistungen die Kosten für Pflege und Betreuung zu Hause?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV Kosten für Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause übernehmen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Kosten nicht bereits durch eine Versicherung gedeckt sind. Welche Leistungen vergütet werden, hängt auch von den kantonalen Bestimmungen ab.

Wann habe ich Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung?

Eine Hilflosenentschädigung kommt infrage, wenn Sie dauerhaft auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen sind, beispielsweise beim Anziehen, Essen oder bei der Körperpflege. Entscheidend ist, wie stark Sie im Alltag eingeschränkt sind. Ihr Einkommen und Vermögen spielen dabei keine Rolle.

Wer kann einen IV-Assistenzbeitrag erhalten?

Der IV-Assistenzbeitrag richtet sich an Menschen, die eine Hilflosenentschädigung der IV beziehen und regelmässig Unterstützung benötigen. Er ermöglicht ihnen, Assistenzpersonen selbst anzustellen, um weiterhin zu Hause zu leben. Leistungen von Spitex-Organisationen lassen sich damit jedoch nicht direkt finanzieren.

Wer hilft mir, meine Pflegekosten und mögliche Unterstützungsleistungen zu klären?

Bei Fragen zu staatlichen Unterstützungsleistungen können Sie sich an die zuständige Ausgleichskasse, IV-Stelle oder den Sozialdienst Ihrer Gemeinde wenden. SpitexCare hilft Ihnen dabei, Ihren Pflegebedarf zu klären und die voraussichtlichen Kosten unserer Leistungen einzuschätzen. Bei einer Bedarfsabklärung besprechen wir gemeinsam, welche Unterstützung Sie benötigen.