Patientenbeteiligung
Für anerkannte Pflegeleistungen kann je nach kantonaler Regelung eine Patientenbeteiligung anfallen. Sie beträgt höchstens CHF 15.35 pro Tag.
Wie hoch die eigenen Spitex-Kosten ausfallen, hängt davon ab, welche Leistungen benötigt werden und wie weit Franchise und Selbstbehalt im laufenden Jahr bereits ausgeschöpft sind.
Bei anerkannten Pflegeleistungen können Patientenbeteiligung, Franchise und Selbstbehalt anfallen. Nicht kassenpflichtige Leistungen wie Hauswirtschaft oder Betreuung werden separat verrechnet.
Für anerkannte Pflegeleistungen kann je nach kantonaler Regelung eine Patientenbeteiligung anfallen. Sie beträgt höchstens CHF 15.35 pro Tag.
Ist die gewählte Jahresfranchise noch nicht ausgeschöpft, können zusätzlich Kosten über die offene Franchise anfallen.
Ist die Franchise bereits ausgeschöpft, fällt der gesetzliche Selbstbehalt von 10 % an.
Gut zu wissen: Bei Personen unter 18 Jahren fällt keine Patientenbeteiligung an. Sie entfällt ebenfalls, wenn die Pflegeleistungen beispielsweise durch die Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung übernommen werden.
Eine Patientin erhält an einem Tag eine Stunde Grundpflege, zum Beispiel Unterstützung beim Waschen, Ankleiden und bei der Mobilisation.
Für dieses Rechenbeispiel nehmen wir eine Patientenbeteiligung von CHF 10.00 pro Tag an. Wie hoch der Eigenanteil an diesem Tag ausfällt, hängt davon ab, ob die Franchise noch offen ist oder bereits der Selbstbehalt anfällt.
Für dieses Beispiel nehmen wir an, dass noch mindestens CHF 52.60 der Franchise offen sind.
Patientenbeteiligung
CHF 10.00
Anteil der offenen Franchise
CHF 52.60
Eigenanteil an diesem Tag: CHF 62.60
Ist die Franchise noch nicht ausgeschöpft, wird der entsprechende Betrag der offenen Franchise angerechnet.
Patientenbeteiligung
CHF 10.00
10 % Selbstbehalt auf CHF 52.60
CHF 5.26
Eigenanteil an diesem Tag: CHF 15.26
Ist die Franchise bereits ausgeschöpft, fällt grundsätzlich der Selbstbehalt von 10 % an.
Hinweis: Die Patientenbeteiligung von CHF 10.00 dient hier lediglich als Rechenbeispiel. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach den kantonalen und gegebenenfalls kommunalen Bestimmungen am Wohnort und liegt gemäss Tarifregelung zwischen CHF 7.65 und maximal CHF 15.35 pro Tag.
Nicht alle Leistungen der Spitex gehören zu den anerkannten Pflegeleistungen. Leistungen wie Hauswirtschaft, Begleitung oder allgemeine Betreuung werden separat verrechnet und müssen grundsätzlich selbst bezahlt werden.
Eine Patientin erhält zusätzlich eine Stunde Unterstützung im Haushalt.
1 Stunde Hauswirtschaft
CHF 60.00
Eigenanteil: CHF 60.00
Je nach persönlicher Versicherungssituation kann eine Zusatz- oder Unfallversicherung einen Teil der Kosten übernehmen. Die definitive Kostenübernahme richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag und einer allfälligen Kostengutsprache.
Wie viel Sie tatsächlich selbst bezahlen, hängt von Ihrer Patientenbeteiligung, der noch offenen Franchise, dem Selbstbehalt und den benötigten Leistungen ab.
SpitexCare klärt mit Ihnen, welche Leistungen Sie benötigen und welche Kosten für Sie persönlich entstehen.