83-jährig, zwei Hirnschläge: Kann meine Frau für meine Pflege Lohn erhalten?

Ein 83-jähriger Mann hat bereits zwei Hirnschläge hinter sich. Dazu kommen weitere Erkrankungen, die ihm den Alltag erschweren. Mittlerweile ist er so stark auf die Unterstützung seiner Ehefrau angewiesen, dass er nach eigenen Angaben nicht mehr selbstständig leben kann. Viele Dinge, die für ihn früher selbstverständlich waren, sind heute nur noch mit der Hilfe seiner Frau möglich. Sie kümmert sich um seine Medikamente und verabreicht ihm Insulin. Auch zu Arzt- und Spitalterminen begleitet sie ihn. Dazu kommen administrative Aufgaben und viele kleinere Dinge im Alltag, die sie für ihn übernimmt. Seine Frau verbringt also einen grossen Teil ihres Tages damit, sich um ihren Mann zu kümmern und ihn zu unterstützen. Deshalb wandte sich der Mann mit einer Frage an uns von SpitexCare:

Kann meine Frau für die Angehörigenpflege, die sie täglich übernimmt, einen Lohn erhalten?

Mann hält Hand von Frau, beide alt

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Ist eine Anstellung als pflegende Angehörige möglich?

Grundsätzlich ist es möglich, dass seine Frau bei SpitexCare als pflegende Angehörige angestellt wird und für die Pflege ihres Mannes einen Lohn erhält. In solchen Situationen ist es für uns jedoch wichtig, zuerst genauer hinzu-schauen. Welche Unterstützung braucht der Mann tatsächlich und welche Aufgaben übernimmt seine Frau? Denn nicht jede Hilfe im Alltag können wir automatisch als Pflegeleistung vergüten.
Deshalb suchen wir zuerst das persönliche Gespräch mit dem Ehepaar. Wir möchten erfahren, wie ihr Alltag aus-sieht, wobei der Mann auf Hilfe angewiesen ist und was er noch selbstständig machen kann. Auch möchten wir wissen, wie viel Zeit seine Frau täglich für seine Pflege aufwendet. So erhalten wir ein besseres Bild ihrer Situation und können einschätzen, ob eine Anstellung grundsätzlich infrage kommt. Wie viele Pflegestunden seiner Frau möglicherweise entlöhnt werden können, lässt sich allerdings erst nach einer professionellen Bedarfsabklärung genauer beurteilen.

Welche Folgen der Hirnschläge spielen bei der Abklärung eine Rolle?

Hirnschläge können ganz unterschiedliche Folgen haben. Deshalb ist es für uns wichtig zu erfahren, wie es dem Mann heute geht und wobei er im Alltag tatsächlich Hilfe braucht. Kann er sich beispielsweise noch selbstständig waschen und anziehen? Wie sieht es beim Toilettengang aus? Auch möchten wir wissen, wie gut er sich noch alleine bewegen kann und ob er dabei Hilfsmittel wie einen Rollator oder Rollstuhl benötigt. Braucht er Unterstützung beim Essen oder besteht ein erhöhtes Sturzrisiko? Mit diesen Fragen möchten wir herausfinden, welche Aufgaben der Mann noch selbst übernehmen kann und wo er auf die Hilfe seiner Frau angewiesen ist. Denn erst wenn wir seine Einschränkungen genauer kennen, können wir beurteilen, welche Pflegeleistungen für ihn infrage kommen.

Welche Pflegeleistungen werden bei der Angehörigenpflege vergütet?

Die Frau des 83-Jährigen übernimmt bereits viele Aufgaben in seinem Alltag. Hier ist es für uns wichtig, genau hinzuschauen. Denn nicht alle diese Aufgaben gelten automatisch als Pflegeleistungen, für die sie einen Lohn erhalten kann. So gehören beispielsweise die Begleitung zu Arzt- und Spitalterminen oder administrative Arbeiten nicht zu den Pflegeleistungen, die wir im Rahmen der Angehörigenpflege vergüten können. Auch wenn seine Frau dafür viel Zeit aufwendet, fallen diese Aufgaben nicht in den Bereich der Pflegezeit.

Anders sieht es bei der sogenannten Grundpflege aus. Dazu gehört beispielsweise die Hilfe beim Waschen oder Duschen, beim An- und Ausziehen oder beim Toilettengang. Auch wenn seine Frau ihn beim Aufstehen oder bei der Bewegung im Alltag unterstützen muss, kann das zur Grundpflege gehören. Gleiches gilt, wenn er beim Essen und Trinken auf ihre Hilfe angewiesen ist. Für solche Pflegeleistungen könnte seine Frau unter bestimmten Voraussetzungen einen Lohn erhalten. Entscheidend ist jedoch, welche Unterstützung der Mann tatsächlich benötigt. Das klären wir bei der professionellen Bedarfsabklärung genauer ab.

Mehr Infos zur Anstellung & Lohn erfahren sie hier. 

Zählt Insulin spritzen zur vergüteten Angehörigenpflege?

Eine Besonderheit sind die Insulininjektionen und weiteren Injektionen, die seine Frau ihm verabreicht. Diese gehören zur sogenannten Behandlungspflege und unterscheiden sich damit von der Grundpflege, die wir zuvor beschrieben haben. In unserem Modell dürfen Angehörige, die bei uns als Pflegehelferin oder Pflegehelfer angestellt sind, solche Injektionen nicht im Rahmen ihrer Anstellung übernehmen. Dafür braucht es entsprechend qualifiziertes Pflegefachpersonal. Deshalb möchten wir mit dem Ehepaar genauer anschauen, welche weiteren Injektionen der Mann benötigt und wie häufig seine Frau diese verabreicht. Auch klären wir, ob dafür eine ärztliche Anordnung vorliegt. Gemeinsam schauen wir dann, wie wir die notwendige Behandlungspflege durch qualifiziertes Fachpersonal sicherstellen können.

Übersicht vergütete Leistungen SpitexCare

Gibt es eine Altersgrenze für pflegende Angehörige?

Für eine Anstellung als pflegende Angehörige müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Eine feste Altersgrenze gibt es bei uns jedoch nicht. Viel wichtiger ist uns, dass seine Frau körperlich und psychisch in der Lage ist, ihren Mann zu pflegen. Deshalb gehört ein ärztlicher Gesundheitscheck zu den Voraussetzungen für eine Anstellung. Eine Ärztin oder ein Arzt prüft dabei, ob sie gesundheitlich für die Pflege geeignet ist und die notwendigen Pflegeaufgaben zuverlässig übernehmen kann.

Braucht sie für die Angehörigenpflege eine Ausbildung?

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Ausbildung. Wir klären gemeinsam, ob seine Frau bereits eine Ausbildung zur Pflegehelferin oder eine vergleichbare Qualifikation hat. Falls nicht, ist eine Anstellung trotzdem grundsätzlich möglich. Sie muss die entsprechende Ausbildung dann allerdings nachholen. Dafür gibt es unterschiedliche Kurse, darunter auch einige, die speziell auf die Angehörigenpflege ausgerichtet sind. Gemeinsam schauen wir, welche Ausbildung für sie infrage kommt und wie wir sie dabei unterstützen können.

Bei den Ausbildungskosten gibt es verschiedene Möglichkeiten. Das Ehepaar kann diese selbst übernehmen oder SpitexCare kann sie unter bestimmten Bedingungen vorfinanzieren. Entscheiden sie sich für eine Vorfinanzierung, vereinbaren wir die Rückzahlung im Arbeitsvertrag. Nach erfolgreich bestandener Probezeit melden wir die Frau zum vereinbarten Kurs an.

Wie geht es für das Ehepaar weiter?

Wenn nach dem ersten Gespräch eine Anstellung seiner Frau grundsätzlich infrage kommt und das Ehepaar weiterhin Interesse hat, besprechen wir gemeinsam die nächsten Schritte. Dafür brauchen wir je nach Situation noch weitere Unterlagen. Dazu gehören beispielsweise aktuelle Arztberichte und eine Medikamentenliste, damit wir die gesundheitliche Situation des Mannes noch besser einschätzen können. Wir schauen mit dem Ehepaar gemeinsam an, welche Dokumente wir in ihrem Fall tatsächlich benötigen.

Anschliessend folgt die professionelle Bedarfsabklärung. Dabei schauen wir nochmals genauer hin, wobei der Mann im Alltag Hilfe braucht, wie häufig er diese benötigt und welche Pflegeleistungen seine Frau übernehmen könnte. Erst danach können wir genau einschätzen, welche Pflegeleistungen und wie viele Pflegestunden für eine mögliche Entlöhnung infrage kommen. Uns ist wichtig, dass der Mann und seine Frau wissen, was eine Anstellung bei SpitexCare für sie bedeuten würde. Deshalb nehmen wir uns Zeit, ihre Fragen zu beantworten und die nächsten Schritte gemeinsam zu besprechen.

Pflegen auch Sie einen Angehörigen und fragen sich, ob Sie dafür einen Lohn erhalten können?

Melden Sie sich gerne bei uns. Wir schauen gemeinsam Ihre persönliche Situation an und klären, welche Möglichkeiten für Sie infrage kommen.