Wenn das Einkommen nicht mehr für Pflege reicht: Welche Unterstützung gibt es?

Pflege und Betreuung zu Hause sollen nicht daran scheitern, dass die Kosten unübersichtlich oder finanziell belastend werden. Wenn Einkommen, Vermögen oder Rente nicht ausreichen, kann man verschiedene Unterstützungsleistungen prüfen.

Ob und welche Hilfe möglich ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wichtig ist deswegen, frühzeitig abzuklären, welche Leistungen übernommen werden und wo weitere Unterstützung möglich ist.

Welche Unterstützung kann geprüft werden?

Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV

Ergänzungsleistungen können helfen, wenn Renten, Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die anerkannten Ausgaben zu decken. Für die Pflege zu Hause ist besonders wichtig: Unter bestimmten Voraussetzungen können ungedeckte Kosten für Hilfe, Pflege und Betreuung zurückerstattet werden, wenn diese nicht bereits durch eine Versicherung übernommen werden.

Hilflosenentschädigung

Eine Hilflosenentschädigung kann relevant sein, wenn eine Person dauerhaft auf Hilfe im Alltag angewiesen ist. Das betrifft zum Beispiel Unterstützung beim Anziehen, Aufstehen, Essen, bei der Körperpflege oder bei der Orientierung. Die Hilflosenentschädigung ist keine Rückerstattung einer einzelnen Spitex-Rechnung, sondern eine monatliche Leistung.

IV-Assistenzbeitrag

Der IV-Assistenzbeitrag kann für IV-versicherte Personen relevant sein, die eine Hilflosenentschädigung erhalten, zu Hause leben und regelmässig Assistenz benötigen. Er soll dabei helfen, Unterstützung im Alltag selbst zu organisieren und ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu Hause zu führen.

Gemeinde, Sozialdienst oder Beratungsstellen

Wenn Pflegekosten nicht tragbar sind, können auch Gemeinde, Sozialdienst oder spezialisierte Beratungsstellen wichtige Anlaufstellen sein. Sie können helfen zu klären, welche Unterstützungsmöglichkeiten bestehen, welche Unterlagen benötigt werden und wo ein Antrag gestellt werden kann.

Ansprüche müssen individuell geklärt werden

Eine Junge Frau sitzt einer Therapeutin gegenüber

Ob Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung oder andere Unterstützungsmöglichkeiten infrage kommen, hängt von der persönlichen Situation ab.

Entscheidend sind unter anderem:

  • Einkommen

  • Vermögen

  • Wohnsituation

  • Pflegebedarf

  • Bestehende Versicherungen

  • Bereits übernommene Kosten

Deswegen kann nicht pauschal gesagt werden, welche Leistungen in jedem Fall bezahlt werden.

Was kann SpitexCare beitragen?

Mitarbeiterin von SpitexCare bei der Bedarfsabklärung mit einer Klientin

SpitexCare kann keine staatlichen Leistungen zusichern. Wir können aber helfen, die Pflege- und Kostenlogik verständlicher zu machen.

Wir unterstützen Sie dabei, die benötigten Leistungen einzuordnen, kassenpflichtige und nicht kassenpflichtige Leistungen zu unterscheiden und die nötigen Unterlagen für Versicherungen oder weitere Stellen bereitzustellen.

Auf Wunsch beziehen wir auch Angehörige in die Planung ein, damit frühzeitig klarer wird, welche Unterstützung nötig ist und welche Fragen zur Finanzierung noch geklärt werden müssen.

Sind Sie unsicher, welche Kosten auf Sie zukommen?

In der Bedarfsabklärung prüfen wir gemeinsam, welche Unterstützung nötig ist und welche Leistungen kassenpflichtig sein können. So erhalten Sie mehr Klarheit über die Leistungen, mögliche Kosten und weiter Schritte.