Finanzielle Unterstützung bei Krebs: Davon profitieren auch Angehörige
Eine Krebserkrankung belastet nicht nur die Betroffenen selbst, sondern stellt auch ihre Angehörigen emotional, organisatorisch und finanziell vor Herausforderungen. In diesem Beitrag beleuchten wir insbesondere die sogenannten „subjektfinanzierten Leistungen“, von denen die Erkrankten direkt und ihre Angehörigen indirekt profitieren können, und ergänzen diese um Unterstützungsmöglichkeiten, die speziell für pflegende Angehörige vorgesehen sind.
Unser Ziel ist es, eine klare Orientierung zu bieten, welche finanziellen Leistungen ihnen und ihren erkrankten Familienmitgliedern zur Verfügung stehen.

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Entschädigung für Krebspatienten und ihre Angehörigen in der Schweiz
Die Schweiz bietet eine Vielzahl von Unterstützungsmöglichkeiten im Pflegefall. Für Krebspatienten wichtig sind die Hilflosenentschädigung, der Intensivpflegezuschlag sowie ggf. der Assistenzbeitrag. Für pflegende Angehörige selbst gibt es weitere Leistungen, die je nach Lebenssituation beansprucht werden können. Die folgende Grafik bietet Ihnen einen Überblick.
Leistungen für Krebspatienten
1. Hilflosenentschädigung
Als hilflos gilt, wer für alltägliche Aufgaben der Grundversorgung – wie Ernährung, Ankleiden und Hygiene – auf Unterstützung angewiesen ist. Je nach Krankheitsverlauf kann dies bei Krebspatienten beispielsweise nach einer Operation, einer Chemotherapie oder einer Bestrahlung der Fall sein. Auch Erschöpfung infolge der Erkrankung oder von Nebenwirkungen kann dazu führen, dass Betroffene Hilfe benötigen.
Die Hilflosenentschädigung wird vermögensunabhängig ausbezahlt und richtet sich nach dem Grad der Hilflosigkeit sowie danach, ob die Person zu Hause oder in einem Pflegeheim betreut wird. Ausserdem hängt die Höhe der Auszahlung davon ab, ob die Entschädigung durch die Invalidenversicherung (IV), die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Unfallversicherung (UV) oder die Militärversicherung (MV) erfolgt. Da Krebserkrankungen nicht unter die UV fallen und die MV individuell gestaltet wird, listen wir hier nur die Entschädigungen durch die IV und die AHV auf.
Bei Bezug durch die Invalidenversicherung (IV):
Grad der Hilflosigkeit | im Heim (CHF pro Monat) | zu Hause (CHF pro Monat) |
leicht | 126.– | 504.– |
mittel |
315.– | 1'260.– |
schwer | 504.– | 2'016.– |
Stand: ab 01.01.2025
Bei Bezug durch die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV):
Die Entschädigung bei Hilflosigkeit leichten Grades entfällt bei der Pflege in einem Heim. Alle anderen Grade werden sowohl im Heim als auch zu Hause ausbezahlt.
Grad der Hilflosigkeit | Leistung in CHF pro Monat |
leicht | 252.– |
mittel | 630.– |
schwer | 1008.– |
Stand: ab 01.01.2025
Wird die Hilflosenentschädigung auch bei Krebs durch die AHV gezahlt?
Ja, auch bei Krebs wird die Entschädigung ab dem AHV-Alter durch die AHV ausbezahlt. Sollten Sie bereits vor Erreichen dieses Alters Bezüge aus der IV erhalten haben, wird die Entschädigung mindestens in gleicher Höhe weitergewährt.
Wann wird die Hilflosenentschädigung ausgezahlt?
Die Entschädigung wird ausbezahlt, wenn eine ununterbrochene schwere, mittelschwere oder leichte Hilflosigkeit besteht, die seit mindestens einem Jahr nachgewiesen ist. Für pflegende Angehörige ist es daher entscheidend, dass Tätigkeiten der Grundversorgung, die sie für erkrankte Familienmitglieder übernehmen, umgehend dokumentiert werden.
Je nach Krebsdiagnose und Krankheitsverlauf kann es daher, trotz langer Phasen der Hilflosigkeit sein, dass eine ununterbrochene, einjährige Hilflosigkeit nicht erreicht wird. Die Kosten der onkologischen Pflege werden jedoch zu 90% von der Krankenkasse übernommen.
2. Intensivpflegezuschlag
Der Intensivpflegezuschlag wird zusätzlich zur Hilflosenentschädigung nur für minderjährige Kinder gewährt, die aus gesundheitlichen Gründen – z. B. infolge einer Krebserkrankung – mindestens vier Stunden pro Tag mehr betreut werden müssen, als es ohne Beeinträchtigung der Fall wäre.
Der Intensivpflegezuschlag wird ebenfalls vermögensunabhängig ausbezahlt und richtet sich nach dem zusätzlichen Betreuungsaufwand:
Betreuungsaufwand | Intensivpflegezuschlag | |
CHF pro Tag | CHF pro Monat | |
ab 4 Stunden | 33.60 | 1'008.00 |
ab 6 Stunden | 58.80 | 1'764.00 |
ab 8 Stunden | 84.00 | 2'520.00 |
Stand: ab 01.01.2025
3. Assistenzbeitrag
Der Assistenzbeitrag wird nur dann durch die AHV ausbezahlt, wenn er bereits zuvor durch die Invalidenversicherung ausbezahlt wurde. Mit diesem Beitrag können Menschen, die regelmässig auf Hilfeleistungen angewiesen sind und selbstbestimmt zu Hause leben möchten, eine Assistenzperson anstellen. Eine direkte Auszahlung an pflegende Angehörige ist nicht möglich. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich über eine Spitex-Organisation anstellen und bezahlen zu lassen. Alles, was Sie dazu wissen müssen, erfahren Sie hier: Pflegende Angehörige von Krebspatienten
Wie hoch ist der Assistenzbeitrag?
- Pro Stunde: CHF 35.30
- Pro Stunde, wenn für die Pflege besondere Qualifikationen benötigt werden: CHF 52.95
- Beitrag für den Nachtdienst wird individuell festgelegt, beträgt jedoch höchstens: CHF 169.10
4. Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
Da mit einer Krebserkrankung in der Regel auch ein Gehalt wegfällt, kann es passieren, dass Renten und übrige Einkommen nicht ausreichen, um existenzielle Lebenskosten zu decken. In dem Fall haben Betroffene das Recht auf
- jährliche Ergänzungsleistungen (monatlich ausgezahlt) sowie
- Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten
Die Höhe der jährlichen Ergänzungsleistungen wird individuell berechnet. Mit dem Berechnungstool Ergänzungsleistungen können Sie ihren Anspruch berechnen: Zum Online-Tool (externer Link).
Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige
Für viele Angehörige ist die Pflege ihrer Liebsten eine Selbstverständlichkeit, weshalb sich noch immer viele von ihnen unwohl mit dem Gedanken fühlen, für diese Pflegearbeit Geld zu nehmen. Doch tatsächlich entlastet diese Arbeit Bund und Kantone laut Schätzung des Bundesamts für Gesundheit um 3,71 Milliarden Franken pro Jahr (Stand: 2020). Es sollte daher ebenso selbstverständlich sein, dass diese Entlastung nicht zur Belastung für pflegende Angehörige wird.
Diese Entlastung ist gesetzlich geregelt und gliedert sich in finanzielle Entschädigungen, Entlastung durch Urlaub und Altersvorsorge. Kantonal unterschiedlich geregelt ist ausserdem die Möglichkeit des Sozialabzugs des steuerbaren Einkommens.
1. Finanzielle Entschädigung
Art der Leistung | Beschreibung und gesetzliche Grundlage |
Betreuungszulagen |
Von Kantonen und Gemeinden sehr unterschiedlich geregelt – entweder als Beiträge an die Pflege zu Hause oder als Pauschalbetrag. 📑 Kantonale/kommunale Gesetzgebung |
Situationsbedingte Leistungen und weitere kantonale/kommunale Leistungen |
Angehörige, die Sozialhilfe beziehen und nahestehende Personen pflegen, können theoretisch weitere situationsbedingte Leistungen erhalten. Praktisch sind diese jedoch kaum definiert. Gleiches gilt für weitere kantonale/kommunale Leistungen. 📑 Sozialhilfe (SH) / Kantonale/kommunale Gesetzgebung |
Entschädigung als Angestellte:r eines ambulanten Pflegedienstes |
Die Entschädigung für Pflegende Angehörige, die sich von einer Spitex anstellen lassen, werden von der Krankenkasse über die Spitex an die pflegenden Angehörige ausgezahlt. Bei SpitexCare sind das CHF 42 für pflegende Angehörige, die einen SRK-Pflegehelfer/in Kurs auf eigene Kosten absolviert haben. CHF 38 für pflegende Angehörige ohne Pflegehelfer/in-Diplom. Zudem übernehmen wir die Kosten für den Kurs SRK Pflegehelfer/in. Dafür ist eine Verpflichtung für 18 Monate vorgesehen. Hinzu kommen Beiträge zur privaten Sozialversicherung (z.B. AHV, ALV, KTG, UVG, BVG). 📑 Krankenversicherung (KV) |
2. Entlastung durch bezahlten Urlaub
Art der Leistung | Beschreibung und gesetzliche Grundlage |
Lohnfortzahlung bei kurzzeitigen Arbeitsabwesenheiten |
Um die Organisation der Betreuung von Familienmitgliedern sicherzustellen, sind Arbeitgeber verpflichtet, bei kurzen Arbeitsabwesenheiten weiterhin Lohn zu zahlen. Dieses Recht ist auf drei Tage pro Ereignis und zehn Tage pro Jahr beschränkt. 📑 Obligationenrecht (OR) |
Betreuungsentschädigung für Eltern schwer kranker Kinder |
Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder einschränken müssen, um ein gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind zu betreuen, haben Anspruch auf einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind unter 18 Jahre alt ist. Der Anspruch gilt jedoch nur bei einer einschneidenden Veränderung des körperlichen oder psychischen Zustands – eine dauerhafte Behinderung allein berechtigt nicht zum Bezug dieses Urlaubs. 📑 Erwerbsersatzgesetz (EO) |
3. Ausgleich der Rentenansprüche
Art der Leistung | Beschreibung und gesetzliche Grundlage |
Betreuungsgutschriften |
Damit unbezahlte Pflegeleistungen nicht zu geringeren Rentenansprüchen führen, werden Einkommensausfälle durch Betreuungsgutschriften ausgeglichen. Dabei handelt es sich nicht um einen ausgezahlten Betrag, sondern um einen fiktiven Betrag, der bei der Berechnung des Rentenanspruchs berücksichtigt wird. Voraussetzung dafür ist, dass die gepflegte Person Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung hat. |
4. Steuerabzug
Art der Leistung | Beschreibung und gesetzliche Grundlage |
Sozialabzug |
Die Höhe des Steuerabzugs für die Angehörigenbetreuung ist in den Kantonen sehr unterschiedlich geregelt. Auch die Kriterien, wann dieser geltend gemacht werden kann, unterscheiden sich stark. Genaue Angaben können dem jeweiligen Steuergesetz entnommen werden. |
Warum ist die finanzielle Unterstützung für Krebspatienten und ihre Angehörigen so wichtig?
Die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten für Krebspatienten und ihre Angehörigen bedeuten nicht nur eine materielle, sondern auch eine seelische Entlastung. Wenn die finanzielle Sorge reduziert wird, bleibt mehr Raum für das Wesentliche: die Genesung, die gemeinsame Zeit und die psychische Gesundheit aller Beteiligten.
Angehörige, die Pflege leisten, übernehmen eine essenzielle Aufgabe für unsere Gesellschaft. Wer sich um eine geliebte Person kümmert, leistet einen bedeutenden Beitrag – und sollte nicht Gefahr laufen, selbst in eine finanzielle Notlage zu geraten. Deshalb ist es wichtig, verfügbare Hilfsangebote zu nutzen. Sie sind nicht nur eine Unterstützung im Alltag, sondern auch eine Anerkennung der wertvollen Pflegearbeit, die so viele Menschen leisten.