Kundin / Kunde
bezahlt Franchise, Selbstbehalt und Patientenbeteiligung
Wir offerieren Ihnen gerne einen Einsatz nach Ihren Wünschen.
SpitexCare ist eine private Spitex-Organisation mit eigener Konkordats-Nummer. Ärztlich verordnete Leistungen bezahlen die Krankenkassen (gemäss Kostengutsprache) und sind befreit von der Mehrwertsteuer. Kundinnen und Kunden bezahlen in der Regel eine Patientenbeteiligung zwischen CHF 7.65 und CHF 15.35 pro Pflegetag, 10 % Selbstbehalt und Franchise. Leistungen wie Betreuung, Hauswirtschaft oder nicht kassenpflichtige psychosoziale Unterstützung werden separat verrechnet, je nach Zusatzversicherung.
Damit Sie wissen, welche Kosten in Ihrer Situation entstehen, klären wir zuerst den individuellen Unterstützungsbedarf. In der Bedarfsabklärung prüfen wir, welche Leistungen möglich sind und welche Kosten von Krankenkasse, Gemeinde oder privat übernommen werden.
bezahlt Franchise, Selbstbehalt und Patientenbeteiligung
bezahlt die gesetzlich festgelegten Beiträge pro Pflegestunde
Kanton oder Gemeinde übernimmt die Restfinanzierung der anerkannten Pflegekosten
(Gemäss aktueller Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV))
Kassenpflichtig sind gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) die ärztlich verordnete Pflege und die dafür nötige Bedarfsabklärung. Leistungen der Hauswirtschaft und Betreuung sind in der Regel nicht kassenpflichtig. Je nach Zusatzversicherung können jedoch Kostenanteile übernommen werden.
Abklärung, Beratung, Koordination
Untersuchung und Behandlung
Grundpflege
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung deckt keine hauswirtschaftlichen Leistungen und keine Pflegeleistungen, die nicht in der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV aufgelistet sind.
Hauswirtschaftliche Leistungen und Wunschleistungen zuzüglich CHF 11.50 Wegpauschale
Pikett- / Notfallbereitschaft
Notfalleinsatz
Nachtwache / Sitzwache / 24h-Betreuung
Nicht kassenpflichtige Leistungen bezahlen Klientinnen und Klienten grundsätzlich selbst. Je nach privater Zusatzversicherung können jedoch einzelne Leistungen wie Hauswirtschaft, Betreuung oder Entlastung zu Hause teilweise übernommen werden. Ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist, hängt von Ihrer Versicherungspolice ab. Wir empfehlen deshalb, die Kostenübernahme vor Beginn der Leistungen direkt mit Ihrer Krankenkasse zu klären.
Abklärung und Beratung wie beispielsweise eine professionelle Bedarfsabklärung
Behandlung wie beispielsweise Medikamenten richten
Grundpflege wie beispielsweise Waschen und Anziehen
Sie können Ergänzungsleistungen für Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause beantragen. Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. www.ahv-iv.ch
Wenn der vereinbarte Termin nicht eingehalten werden kann, sollte dieser mindestens 48 Stunden vorher abgemeldet werden. Kurzfristige Absagen sowie Absagen von Ersteinsätzen müssen verrechnet werden.
Hauswirtschaftliche Leistungen werden von den Krankenkassen, im Rahmen der Grundversicherung, nicht übernommen. Die Abklärung für hauswirtschaftliche Leistungen wird ebenfalls in Rechnung gestellt. Verfügen Sie über eine entsprechende Zusatzversicherung, übernimmt die Krankenkasse ggf. einen Anteil.
Die Leistungen der SpitexCare werden den Klienten monatlich in Rechnung gestellt. Es gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen. Mahn- und Umtriebsspesen, die durch Zahlungsausstände entstehen, werden den Klientinnen und Klienten in Rechnung gestellt. Die Pflegeleistungen werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Bewahren Sie Ihre Abrechnung der Krankenkasse und die der SpitexCare für Ihre Steuererklärung auf. Sie können die Beträge geltend machen.
Rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie und sind von früh morgens bis spät abends – nach Absprache auch rund um die Uhr – erreichbar.
Die Krankenkasse übernimmt ärztlich verordnete und kassenpflichtige Pflegeleistungen gemäss KVG. Dazu gehören Leistungen der Abklärung, Beratung und Koordination, der Untersuchung und Behandlung sowie der Grundpflege. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse.
Kassenpflichtig sind ärztlich verordnete Pflegeleistungen gemäss KVG/KLV. Dazu zählen die Bedarfsabklärung, Beratung und Koordination, Untersuchung und Behandlung sowie die Grundpflege. Nicht kassenpflichtig sind in der Regel hauswirtschaftliche Leistungen, Wunschleistungen sowie Leistungen, die nicht in der Krankenpflege-Leistungsverordnung aufgeführt sind.
Die Patientenbeteiligung richtet sich nach den kantonalen Vorgaben und kann je nach Wohnkanton unterschiedlich ausfallen. Die maximale gesetzliche Patientenbeteiligung beträgt aktuell CHF 15.35 pro Tag. Sie fällt unabhängig von der Dauer oder Anzahl der Einsätze pro Tag an und wird zusätzlich zu Franchise und Selbstbehalt verrechnet. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Leistungen zulasten von IV, MV oder UV sind von der Patientenbeteiligung ausgenommen.
Angehörigenpflege kann übernommen werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Pflege ärztlich verordnet, als kassenpflichtige Pflegeleistung ausgewiesen und über eine anerkannte Spitex-Organisation organisiert und abgerechnet wird. Die konkrete Kostenübernahme hängt von der individuellen Situation und den geltenden kantonalen Vorgaben ab.
Bei kassenpflichtigen Pflegeleistungen übernimmt die Gemeinde die sogenannte Restfinanzierung. Das bedeutet: Nach Abzug des Beitrags der Krankenkasse und der Patientenbeteiligung finanziert die Gemeinde den verbleibenden Anteil der Pflegekosten gemäss den kantonalen Vorgaben.
Sie möchten wissen, welche Kosten in Ihrer Situation entstehen? Wir klären gemeinsam, welche Leistungen möglich sind und welche Kosten übernommen werden können.