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Pflegebedarf, Pflegestufen und Pflegekosten in der Schweiz

Das Thema Pflegebedarf kann in den 26 Kantonen der Schweiz mitunter für einige Verwirrung sorgen, denn die Kantone sind frei in der Einführung ihrer Bedarfsklärungssysteme (Bundesgerichtsentscheid vom 7.10.2019).

Pflegeleistungen werden in der Schweiz vom Krankenversicherungsgesetz (KVG) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) geregelt. Die KLV orientiert sich an 12 Pflegebedarfsstufen. Diese orientieren sich am zeitlichen Pflegebedarf pro Tag.

Älteres Paar betrachtet von einer Aussichtsplattform aus die malerische Landschaft der Schweizer Alpen, symbolisch für Pflegebedarf in der Schweiz

Ermittlung des Bedarfs anhand der Pflegestufen

In der KLV werden 12 Pflegestufen unterschieden. Um die korrekte Einstufung von Pflegebedürftigen vorzunehmen, existieren 3 Pflegebedarfserfassungssysteme:

  • RAI-RUG, RAI-HC Einstufungssystem: Pflegebedürftige werden Pflegeaufwandgruppen zugeordnet

  • BESA-System: Bewohner Einstufungs- und Abrechnungssystem

  • Plaisir: wie BESA, basierend auf einem Leistungskatalog

Private Spitex Anbieter ermitteln den Pflegebedarf meistens mittels RAI-Home-Care Schweiz (von: Resident Assessment Instrument, RAI).
RAI-HC ist ein Abklärungsinstrument für Erwachsene, meist ältere Menschen, die zu Hause durch die Spitex gepflegt und betreut werden. Die Bedarfsklärung mit diesem Instrument garantiert eine hohe Qualität der Pflege, individuell an den Bedürfnissen der Erkrankten ausgerichtet. Grösstmögliche Selbstständigkeit und hohe Lebensqualität stehen hierbei im Mittelpunkt.

So werden die stationären Pflegekosten im Kanton Zürich und Aargau eingeteilt und berechnet (Stand 01.02.2021):

Die Pflegestufen werden regelmässig überprüft. Je höher die Pflegestufe, desto höher ist der Zeitaufwand, desto höher sind die Kosten.
Bei niedrigeren Pflegestufen ist die Pflege und Betreuung zu Hause, wie sie von privaten Betreuungsdiensten angeboten wird, oftmals günstiger als ein Heimaufenthalt. Hinzu kommt, dass die Spitex massgeschneiderte Dienstleistungspakete anbietet, die sich an den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Personen orientiert.

Krankenkassenleistung für ambulante Pflegekosten (Stand 01.02.2021)

Wer bezahlt die Pflegeleistungen?

Die Kosten teilen sich Krankenkasse, Patienten und die öffentliche Hand. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Verordnung. Sie betrifft alle pflegerischen Leistungen. Nicht-pflegerische Leistungen, z.B. Waschen, Kochen, Begleitung bei Arztbesuchen ect. müssen von den Patienten übernommen werden.
Bei ambulanten Pflegediensten durch die Spitex zahlen Pflegebedürftige in der Regel weniger als bei der stationären Pflege. Die kantonal unterschiedliche Patientenbeteiligung beträgt aber maximal 23.00 Franken pro Tag. Mit einem Pflegekostenrechner können die jährlich anfallenden Kosten berechnet werden: https://www.comparis.ch/gesundheit/spitex/kosten
Wir beraten Sie sehr gerne darüber hinaus ausführlich zum Thema Pflegebedarf und Pflegekosten. Nutzen Sie dazu unsere unverbindliche, kostenlose Erstberatung.
https://www.spitexpuls24.ch/kontakt?hsCtaTracking=e7cdd658-e082-4125-8a94-f14c31ee620e%7C6045097c-63f0-49a9-9da2-ecfa4829e3b0