Lohn und Sozialleistungen für pflegende Angehörige

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Entlohnung für pflegende Angehörige – Häufige Fragen

  • Warum ist es möglich für die Pflege von Angehörigen angestellt zu werden?

    In der Schweiz wurde durch ein Bundesgerichtsurteil im Jahr 2021 festgelegt, dass Krankenkassen die Kosten für die Grundpflege, die von einem Familienmitglied erbracht wird, übernehmen müssen. Diese Regelung erlaubt es, dass Angehörige, die Pflegeleistungen für ein Familienmitglied erbringen, über einen Spitex-Anbieter, wie SpitexCare angestellt werden können.

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  • Kann ich ohne Pflegeausbildung angestellt werden?

    Dank der neuen gesetzlichen Regelungen in der Schweiz ist es nun möglich, als pflegender Angehöriger angestellt und entlohnt zu werden. Dafür benötigen Sie keine Ausbildung. Wir unterstützen Sie jedoch auf Wunsch bei der Aus- und Weiterbildung oder übernehmen Pflege und Betreuungsaufgaben kurz- oder langfristig.
  • Für wie viele Stunden werde ich angestellt?

    Mit der Anstellung bei SpitexCare erhalten Sie einen Arbeitsvertrag, in dem ihr Pensum klar definiert ist. Das Pensum richtet sich nach der Lebenssituation Ihres pflegenden Angehörigen. Im Rahmen einer Bedarfsanalyse besuchen wir Sie zuhause und ermitteln dabei den Pflegebedarf, der Ihr Pensum definiert. 
  • Was ist, wenn ich Urlaub brauche?

    Wir Übernehmen die kurzfristige Pflege und Betreuungsleistungen, damit Sie sich erholen können. 
  • Übernimmt die Krankenkasse die Pflegekosten?

    Die Versicherungsdeckung in der Schweiz ist hervorragend. So werden 90 % der Kosten für ärztlich verordnete Pflegeleistungen übernommen, egal welche Versicherung Sie besitzen. Das gilt auch dann, wenn die Grundpflege durch Angehörige erfolgt.